Für das Vertragsverhältnis zwischen Dipl. Übers. Mohamed Zarouali, Ellerstr. 221 in 40227 Düsseldorf (nachstehend als „der Auftragnehmer“ bezeichnet) und seinen Kunden (nachstehend als „der Auftraggeber“ bezeichnet) gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Auftragnehmer betreibt ein Büro für Übersetzungen und Dienstleistungen.
Texte mit strafbarem Inhalt und Texte, die gegen die guten Sitten verstoßen,können von dem Auftragnehmer – auch nach Vertragsschluss – zurückgewiesen werden. Im Übrigen soll ein Text nur unter besonderen Umständen – auch nach Vertragsschluss – zurückgewiesen werden, z.B. dann, wenn wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfangs der Vorlage eine Übersetzung in dem vom Auftraggeber angegebenen Zeitraum in angemessener Qualität nicht möglich ist.
Ausgangs- und Zielsprachen sind Deutsch, Französisch, Arabisch und Berberisch.
Zusammen mit dem Auftrag gibt der Auftraggeber das oder die Fachgebiete an, die der Text seiner Meinung nach berührt. Die Angabe ist im eigenen Interesse mit größtmöglicher Sorgfalt vorzunehmen. Hat der Auftraggeber bestimmte Terminologiewünsche, so teilt er dies mit und stellt entsprechendes Referenzmaterial (Mustertexte, Terminologie, Verzeichnis und dergleichen) zur Verfügung. Im Sinne eines bestmöglichen Übersetzungsergebnisses sollte davon Gebrauch gemacht werden.
Der Auftraggeber kann wählen, ob er seinen Text – vorbehaltlich der Auftragsannahme durch den Auftragnehmer – von vornherein zur Übersetzung freigibt oder sich vorher von dem Auftragnehmer ein Angebot über die Kosten und den Zeitraum der Übersetzung erstellen lässt. Dieses Angebot ist kostenfrei und für beide Seiten unverbindlich. Der Vertrag wird wirksam geschlossen, sobald der Auftragnehmer 2 Werktage nach Eingang eines Auftrages nicht mitteilt, dass der Auftragnehmer den Auftrag in der gewünschten Form nicht ausführen kann.
Stellt sich nach der Auftragsannahme durch den Auftragnehmer heraus, dass der Auftrag aus triftigen Gründen (z.B. Krankheit des Auftragnehmers oder technische Mängel im Netz) nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeführt werden kann, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.
Eine Übersetzung weist in der Regel einen anderen Umfang als der ursprüngliche Text auf. Da die Berechnung des Endpreises auf dem Umfang des Zieltextes basiert, kann der Endpreis erst nach vollständiger Übersetzung angegeben werden. Je nach Schwierigkeitsgrad und Fachgebiet des Ausgangstextes sowie dem Aufwand für DTP-Arbeiten sind Preisverschiebungen möglich. Der Angebotspreis wird dem Auftraggeber in diesen Fällen sobald wie möglich nach Eingang des Textes und der Spezifizierungen gemäß Ziffer 7 mitgeteilt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Übersetzung so auszuführen, dass diese keine Mängel aufweisen. Unerhebliche Mängel bleiben außer Betracht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin, dafür zu sorgen, dass die Übersetzung ohne Kürzungen oder Zusätze vorgenommen wird. Der Auftragnehmer behält sich vor, gegebenenfalls Kommentare, Fußnoten etc. zum Verständnis des Textes in der Zielsprache einzufügen. Der Übersetzer arbeitet nach geläufigen Bräuchen und leistet seine Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen.
Die fertige Übersetzung wird von dem Auftragnehmer auf Vollständigkeit und Datenformat sowie auf den ersten Blick erkennbare sonstige Mängel hin überprüft und an den Auftraggeber weitergeleitet. Erhebt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen – wobei die Frist mit Ablauf des Tages beginnt, an dem die Übersetzung an den Auftraggeber nachweisbar (z.B. Absendeprotokoll) abgeschickt wurde – keinen Einwand, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel derÜbersetzung zustehen könnten. Rügt der Auftraggeber innerhalb der 14-Tage-Frist einen objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zu beschreiben.
Der Auftraggeber hat gleichzeitig mitzuteilen, innerhalb welcher Frist der Mangel beseitigt werden soll. Der Auftragnehmer wird daraufhin die Mängelbeseitigung innerhalb der genannten Frist, sofern diese angemessen ist, im Übrigen innerhalb angemessener Frist veranlassen. Schlägt die erste Mängelbeseitigung fehl, ist der Auftragnehmer berechtigt, auf Basis der vom Auftraggeber wiederum in Textform so genau wie möglich beschriebenen Mängeln, die Übersetzung nochmals nachzubessern. Schlägt auch die zweite Mängelbeseitigung fehl, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl zur Herabsetzung des vereinbarten Honorars oder zur Rückgängigmachung des Vertrags berechtigt. Bei der letztgenannten Alternative fallen sämtliche Rechte an der Übersetzung an den Auftragnehmer zurück.
Darüber hinausgehende Rechte stehen dem Auftraggeber wegen Übersetzungsmängeln nur dann zu, wenn der Auftragnehmer, einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Hingegen haftet der Auftragnehmer bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und der Gesundheit bei jedwedem Verschulden. In jedem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt und umfasst weder Folgeschäden noch den entgangenen Gewinn. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf das Doppelte der vereinbarten Vergütung, maximal aber auf 2000€ pro Schadensfall.
Im Falle einer Überschreitung des vereinbarten Fertigstellungstermins für eine Übersetzung um mehr als 48 Stunden ist der Auftraggeber berechtigt, das vereinbarte Honorar für jeden weiteren vollen Tag (24 Stunden) der Überschreitung um 5 % des vereinbarten Honorars zu kürzen, sofern die Überschreitung auch nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Darüber hinausgehende Ansprüche stehen dem Auftraggeber nur dann zu, wenn der Auftragnehmer, einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Der Auftragnehmer berechnet dem Auftraggeber das Honorar für die Übersetzung unverzüglich nach ihrer Fertigstellung bzw. Durchführung.
Unbeschadet des vorstehend genannten (Datenverlust oder Datenmanipulation außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers) wird der Auftragnehmer die im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Tatsachen und Umstände geheim halten, es sei denn, der Auftragnehmer ist aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung, gesetzlicher Vorschriften usw. verpflichtet, die Informationen offenzulegen.
Der Auftragnehmer versichert, dass der Auftraggeber die Übersetzung zeitlich und räumlich uneingeschränkt und ohne Stückzahlbegrenzung entsprechend dem mitgeteilten Verwendungszweck nutzen kann. Der Auftraggeber ist auch zur Bearbeitung der Übersetzung berechtigt, ebenso zur Übertragung der Rechte an der Übersetzung auf Dritte im Wege der Lizenz oder auf andere Weise. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen des Übersetzers frei. Jedoch gehen urheberrechtliche Nutzungsrechte an der Übersetzung erst nach vollständiger Entgeltentrichtung auf den Auftraggeber über. Umgekehrt garantiert der Auftraggeber, dass ihm alle Rechte an dem zu übersetzenden Text zustehen und er uneingeschränkt befugt ist, den Text übersetzen zu lassen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei.
Wegen eventueller, außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers stehender möglicher Störungen im Internet bzw. bei Providern gilt Folgendes: Soweit die vorliegenden Bedingungen eine Kommunikation per E-Mail vorsehen und der Auftraggeber nach den Umständen des konkreten Falles mit einer Reaktion des Auftragnehmers rechnen müsste, diese aber ausbleibt, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer dies auf andere geeignete Weise (z.B. telefonisch) anzuzeigen. Durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kann eine 100%ige Vertraulichkeit leider nicht garantiert werden. Insbesondere ist nichtausgeschlossen, dass E-Mails unbemerkt verloren gehen sowie von Dritten abgefangen, ge- oder verfälscht werden. Dem Auftraggeber steht es frei, gegen Erstattung der Kosten die Übermittlung per Fax, Briefpost oder Kurier zu fordern. Unbeschadet des vorstehend in diesem Absatz genannten (Datenverlust oder Datenmanipulation außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers) wird der Auftragnehmer die im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Tatsachen und Umstände geheim halten, es sei denn, der Auftragnehmer ist aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung, gesetzlicher Vorschriften usw. verpflichtet, die Informationen offenzulegen.
Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet ergänzend ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts Anwendung.
Soweit zulässig ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand.